Am Sonntag, den 15. März 2026, findet die nächste Kommunalwahl statt. Gewählt werden die zukünftigen Vertreter*innen der Stadtverordnetenversammlung und des Ausländerbeirats.
Wer darf wählen?
Alle Personen, die
- das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- am 15. März seit mindestens sechs Wochen in Darmstadt leben und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind,
dürfen hier ihre Stimme abgeben.
Wo kann ich wählen?
Das Wahllokal der Lincoln-Siedlung befindet sich im Rosa-Parks-Saal in der Mahalia-Jackson-Straße 1C.
Achtung: Die Bewohner*innen der Lincolnstraße sind dem Wahlbezirk 620 zugeordnet. Sie müssen zum Wahllokal in der Lichtenbergschule in der Ludwigshöhstraße 105.
Das Wahllokal ist deutlich auf der Wahlbenachrichtigung gekennzeichnet. Menschen, die noch keine sechs Wochen mit Hauptwohnsitz in Darmstadt gemeldet sind, wählen gegebenenfalls dort, wo sie vorher gelebt haben (falls dort auch eine Kommunalwahl stattfindet).
Was kann ich wählen?
Menschen mit deutschem Pass und Unionsbürger*innen (Staatsangehörige eines der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union) wählen die Stadtverordnetenversammlung.
Menschen ohne deutschen Pass wählen den Ausländerbeirat.
Wie kann ich wählen?
Die Wahllokale sind am 15. März von 8 bis 18 Uhr geöffnet.
Wer am Tag der Wahl verhindert ist und trotzdem wählen möchte, kann bis zum 13. März um 13 Uhr Briefwahlunterlagen beim Wahlamt beantragen. Weitere Informationen dazu befinden sich auf der Wahlbenachrichtigung oder auf https://www.darmstadt.de/rathaus/wahlen/kommunalwahlen-in-darmstadt/briefwahl.
Kommunalwahl – Wahl der Stadtverordnetenversammlung
Auf dem Stimmzettel für die Stadtverordnetenversammlung gibt es insgesamt 15 Wahlvorschläge auf sogenannten Listen. Jede wahlberechtigte Person darf 71 Stimmen abgeben. Ein Musterwahlzettel steht online zur Verfügung.
Ausländerbeirat
Auf dem Stimmzettel für den Ausländerbeirat gibt es 6 Listen. Jede wahlberechtigte Person darf 21 Stimmen abgeben. Mit dem Musterwahlzettel kann man sich schon vorher informieren.
Wie kann ich meine Stimmen abgeben?
Sowohl bei der Kommunalwahl als auch bei der Wahl für den Ausländerbeirat können die Stimmen direkt an Personen auf dem Wahlzettel vergeben werden. Viele Wähler*innen nutzen die Möglichkeit des Kumulierens und Panaschierens. Die Stimmen können auf Personen verschiedener Listen verteilt werden (Panaschieren), indem man direkt bei der Person ein Kreuz setzt, und auch bei einzelnen Personen angehäuft werden (Kumulieren), wobei jede*r Kandidat*in höchstens drei Stimmen erhalten kann, d.h. bis zu drei Kreuze.
Wer möchte, kann für alle Stimmen oder die restlichen Stimmen auch eine Liste wählen. Dazu setzt man das Kreuz oben neben den Namen der Liste. Dann werden alle (verbleibenden) Stimmen von oben nach unten der Reihe nach auf die Kandidierenden der Liste verteilt, bis alle Stimmen vergeben sind. Dabei ist es erlaubt, Kandidat*innen von der Liste zu streichen. Dann werden diese bei der Stimmverteilung übersprungen.
Eine Sperrklausel, wie die „Fünf-Prozent-Hürde“ bei der Bundestagswahl, gibt es bei der Kommunalwahl nicht.
Eine ausführliche Beschreibung zur Kommunalwahl gibt es unter https://wahlen.hessen.de/kommunalwahlen/allgemeine-kommunalwahlen/wahlsystem.
Wie kann ich mich informieren?
Auf Lincoln gab und gibt es mehrere Informationsveranstaltungen rund um die Kommunalwahl und die Wahl des Ausländerbeirats:
- 21.02. Offenes Backen mit Wähl-Bar
- 23.02. Jugend trifft Politik
- 04.03. Wahlcafé für Frauen auf Lincoln
- 12.03. Wahlveranstaltung für Menschen mit Behinderungen
(Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.)
Die TU Darmstadt bietet gemeinsam mit der gemeinnützigen Organisation VOTO eine digitale Wahlhilfe an. Bei dem Tool kann man seine Position zu einigen Statements festlegen und dann überprüfen, wie gut der eigene Standpunkt mit der Meinung verschiedener Parteien zusammenpasst.