Auch EU-Bürger*innen wählen bei Kommunalwahl

Fälschlicherweise wurde in der März-Ausgabe der Lincoln Info abgedruckt, dass bei der Kommunalwahl nur Menschen mit deutscher Staatsbürgerschaft wählen dürfen. Bei Kommunalwahlen dürfen aber auch alle EU-Bürger*innen wählen. Wir bitten um Entschuldigung.

Alle, die Bürger oder Bürgerinnen eines EU-Staates sind, aber keine deutsche Staatsbürgerschaft haben, dürfen somit sowohl bei der Kommunalwahl als auch beim Ausländerbeirat wählen.

Weitere Informationen zur Wahl, Links zu den Musterstimmzetteln und Informationen zu Wahlveranstaltungen auf Lincoln gibt es auf der Wahl-Seite.

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